Stellungnahme der Vereinigung palästinensischer und jüdischer Akademiker*innnen (PJA) (e.V. i.Gr.) zur Resolution der Hertie School Representatives (HSR) vom 05.03.2026, die BDS ausdrücklich unterstützt und konkrete Maßnahmen für einen akademischen Boykott israelischer akademischer und kultureller Institutionen festlegt
Wir sind palästinensische und jüdische Wissenschaftler*innen mit persönlichen, beruflichen und institutionellen Verbindungen zu Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern. Wir konstituieren uns als Gegenstimme zu den repressiven Entwicklungen von Diskursen, Richtlinien und Handlungen, die im Zusammenhang mit Palästina/Israel stehen. Zu unserem Verein gehören Geschichts-, Religions-, Rechts-, und Kulturwissenschaftler*innen der Region sowie der palästinensischen und jüdischen Diaspora.
Ein zentraler Teil unserer wissenschaftlichen Arbeit besteht darin, die Achtung des Völkerrechts in Bezug auf Palästina und Israel aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dazu gehört die Notwendigkeit zu betonen, dass zentrale Prinzipien des Völkerrechts (ius cogens) derzeit von Israel verletzt werden. Hierzu zählen unter anderem die Verpflichtung, einen Völkermord zu verhindern, das Verbot des Gebietserwerbs durch Gewalt (Annexion), die Verpflichtung zum unverzüglichen Rückzug aus rechtswidrig besetzten Gebieten – Gaza, dem Westjordanland und Ostjerusalem – sowie die Verpflichtung, rassische Segregation und Apartheid gegenüber Palästinenser*innen zu beenden. Diese Verpflichtungen wurden vom Internationalen Gerichtshof in mehreren Entscheidungen und Gutachten klar und wiederholt formuliert und spiegeln den aktuellen Stand der Grundsätze des Völkerrechts wider. Zudem muss daran erinnert werden, dass auch das Verbrechen des Aushungerns (wie es in den Haftbefehlen gegen israelische Politiker durch den Internationalen Strafgerichtshof dargelegt wurde) Gegenstand der aktuellen Situation ist (siehe: On international law andGaza: critical reflections, London Review of International Law, Band 12, Ausgabe 2, Juli 2024, Seiten 217–301; KJ Kritische Justiz, Schwerpunkt: Recht während Gaza, Bd. 58 (2026), Baden-Baden: Nomos, 2026).
Angesichts der Untätigkeit von Staaten, darunter auch Deutschland, ihren Rechtsverpflichtungen nachzugehen, die Umsetzung dieser Normen zu unterstützen, ermutigen wir nichtstaatliche Akteure nachdrücklich, zur Aufrechterhaltung der Geltung des Völkerrechts beizutragen.
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Entscheidung der Studierendenschaft der Hertie School, eine Resolution zu verabschieden, die konkrete Maßnahmen fordert, um sicherzustellen, dass ihre eigene Institution nicht an Verletzungen des Völkerrechts beteiligt ist. Wir ermutigen außerdem zur Einrichtung unabhängiger Prüfungskomitees, die alle finanziellen Verbindungen der Hertie Stiftung untersuchen, um diese Rechtsverletzungen beenden zu können. Dies entspricht unserer Vision eines ethisch angemessenen Rahmens für Forschung.
Darüber hinaus möchten wir daran erinnern, dass Boykotte ein rechtlich zulässiges Instrument sind, wie sowohl das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt haben.
Zudem steht die öffentliche Gegenreaktion, die auf die Verabschiedung dieser Resolution in deutschen Medien folgte – insbesondere Forderungen nach Konsequenzen für die Hertie School –, im Widerspruch zur Vorstellung der Universität als einem liberalen Ort des Austauschs von Ideen. Versuche, Studierende einzuschüchtern und rechtmäßige politische Meinungsäußerungen innerhalb der Universität einzuschränken, sind besorgniserregend und müssen zurückgewiesen werden, wenn wir nicht wollen, dass Universitäten zunehmend in Richtung Illiberalismus abgleiten.